Neue Einstellungsvoraussetzungen ermöglichen es trans* und inter* Personen, zur Ausbildung im Polizeivollzugsdienst zugelassen zu werden.
Bei der 213. Sitzung der Innenministerkonferenz im Dezember 2020 wurde eine neue Polizeidienstvorschrift (PDV 300) beschlossen. Hierdurch wurden trans* und inter*-diskriminierende Barrieren für den Einstieg in den Polizeivollzugsdienst beseitigt.
Die neue PDV 300 ist am 01.01.2021 bundesweit in Kraft getreten und ist ein starkes Signal zum Abbau von Vorurteilen und Stigmatisierung gegenüber trans* und inter* Personen.Im Einstellungs- Auswahlverfahren müssen Bewerber*innen sportliche, schriftliche und gesundheitliche Voraussetzungen erfüllen. Die PDV 300 beinhaltet die gesundheitlichen Einstellungsvoraussetzungen, an denen sich die Polizeiärztlichen Dienste orientieren, um Personen als polizeidiensttauglich bzw. -untauglich einzustufen. Noch bis Ende 2020 war diese Vorschrift teilweise in männliche und weibliche Voraussetzungen unterteilt. Dies ist nun nicht mehr der Fall. Es wurden keine zusätzliche, dritte Geschlechtskategorie für diverse Bewerber*innen, sondern einheitliche Voraussetzungen für alle eingeführt.
Hierzu wurde vorwiegend eine genderneutrale Sprache verwendet. Zudem verlangte die binärgeschlechtliche Einteilung cis-normative Eigenschaften. Diese an hormonelle Werte und Geschlechtsorganen verknüpften Bedingungen für Männer und Frauen konnten von trans* und inter* Bewerber*innen nicht erfüllt werden.
Nunmehr ist es Berufsinteressierten unterschiedlichster Geschlechtseinträge und Geschlechtsidentitäten möglich, unabhängig ihrer Hormonwerte oder Geschlechts-merkmale als polizeidiensttauglich eingestuft und somit zur Ausbildung zugelassen zu werden.Für diejenigen, die erst nach der Einstellung herausfanden, trans* oder inter* zu sein und sich derzeit noch in der Ausbildung oder Probezeit befinden dürfte es in Bezug auf die PDV 300 keinen Grund mehr geben, mit dem Outing bis zur Verbeamtung auf Lebzeit zu warten.
Sich länger der psychischen Belastung eines Doppellebens auszusetzen kann gesundheitliche Folgen mit sich bringen. Polizeibehörden haben jetzt die Aufgabe im Rahmen Ihrer Fürsorgepflicht aktiv Outing-Unterstützung anzubieten.Die Innenministerien folgen mit der Reform der PDV 300 zudem einer Unterrichtung des Europäischen Parlaments von 1989. In dieser Unterrichtung wurde Deutschland dazu aufgefordert, Maßnahmen zur chancengleichheit für trans* Personen auf dem Arbeitsmarkt einzuleiten, da bereits in den 80er Jahren die überdurchschnittlich hohe, auf Vorurteilen und Diskriminierung basierende Arbeitslosenrate bei trans* Personen bekannt war.
Quelle: VelsPol.de